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Gebäudeautomation ein MUSS ab 2025

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In der Neuauflage der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD von 2018 schreibt die Europäische Union für den Betrieb größerer Nichtwohngebäude ab 2025 das Vorhandensein von maßgeblichen Funktionen der Gebäudeautomation vor. Dies betrifft Nicht-Wohngebäude mit einer installierten Leistung von 290 kW bei der Heizung oder der Klima- und Lüftungsanlage, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Da es technisch faktisch keine Einschränkungen in der Sache gibt, gilt das Augenmerk der Unternehmen der Gebäudeautomation wirtschaftliche Lösungen für möglichst alle Gebäudetypen und Ausstattungsvarianten liefern zu können.

Im Einzelnen müssen im Wortlaut folgende Eigenschaften eines Gebäudeautomationssystems ab 2025 vorhanden sein:

Die Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung müssen in der Lage sein,

a) den Energieverbrauch kontinuierlich zu überwachen, zu protokollieren, zu analysieren und dessen Anpassung zu ermöglichen;

b) Benchmarks in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen, Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen zu erkennen und die für die Einrichtungen oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz zu informieren; und

c) die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen und gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben zu werden, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern.

Für alle Gebäudegrößen gilt, dass bei Vorhandensein der genannten Funktionen die Pflicht zu einer regelmäßigen Inspektion der Anlagen entfällt.

Die bestehenden Forderungen im neuen Gebäudeenergiegesetz sehen bislang lediglich vor, dass die genannten Inspektionen entfallen können. Die Gesetzgeber etwa in Spanien oder den Niederlanden haben hier bereits ambitioniertere Regelungen vorgesehen. In Deutschland soll das Gebäudeenergiegesetz 2023 entsprechend nachjustiert werden.

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Da die Regelungen ab 2025 sowohl für neue Gebäude als auch für den Bestand an größeren Nichtwohngebäuden gelten, ist Aufklärungsarbeit gefragt. Es gilt zu verhindern, dass heutige Investitionen und Planungen bezüglich der anstehenden neuen Anforderungen in 2025 aufwändig nachgerüstet werden müssen. Heutige Gebäude, die modernisiert oder neu gebaut werden, sollten bereits zukunftssicher, also “EPBD-ready” ausgerüstet sein.